Mitglied im Uniformierten Jägercorps werden

Gemäß unserer Satzung kann jede unbescholtene, männliche Person Mitglied werden, die entweder das 17. Lebensjahr erreicht und drei Jahre als Bürgerssohn am Schützenausmarsch teilgenommen hat oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Jahr als Bürgerssohn am Schützenausmarsch teilgenommen hat.

Darüber hinaus sind Schützenbürgerrechte erforderlich. Der schriftliche Aufnahmeantrag muss bis zum 31. März beim Schriftwart eingereicht werden, damit die Generalversammlung über die Aufnahme entscheiden kann.

01 · Dokumente

Formulare

Bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Aufnahmeantrag inklusive SEPA-Lastschriftmandat

Antrag auf Mitgliedschaft im Uniformierten Jägercorps.

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